Den digitalen Nachlass nicht vergessen ...

Artikel der "SUPERillu" Nr. 05/ 2014 von Stephan Radomsky

In der Zeitschrift "SUPERilllu" Nr. 05/ 2014 wurde von Herrn Stephan Radomsky ein interessanter Artikel zum digitalen Nachlass veröffentlicht, den wir Ihnen an dieser Stelle zum Nachlesen anbieten möchten.

Wer sein Daten-Erbe im Internet nicht regelt, macht den Angehörigen viel Arbeit.

Ohne Passwörter und andere Zugangsdaten wie die E-Mail-Adresse ist es schwierig für Erben, den digitalen Nachlass zu ordnen.

Das Internet vergisst nichts- auch nicht nach dem Tod eines Nutzers.
„Kümmert sich keiner um die Accounts des Toten, bestehen diese unbegrenzt fort“, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Eine automatische Löschung gibt es grundsätzlich nicht.“ Die Daten, Mails und Konten eines Verwandten oder Freundes zu sichern, bedeutet daher oft Aufwand. Der kann sich aber lohnen.

 Vorbereitung. „Jeder sollte sich Gedanken darüber machen, was nach seinem Tod insbesondere mit den eigenen E-Mails und Accounts passieren soll“, rät Verbraucherschützerin Henschler daher. Gerade ältere Menschen sollten über ihre Aktivitäten, Nutzerkonten und Passwörter im Netz Buch führen. Die Aufzeichnungen können entweder zu Hause oder beim Notar hinterlegt werden. Außerdem sollten sie einen Bevollmächtigten Bevollmächtigten benennen, der sich nach dem Tod um die digitale Hinterlassenschaft kümmert.

Verpflichtungen. Denn Geschäfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten vereinbart hat, müssen auch nach dessen Tod erfüllt werden: Wurde beispielsweise etwas im Internet gekauft oder verkauft, sind die Erben verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen bzw. die Ware auszuliefern. Verträge, etwa für das Telefon oder ein Handy, können dagegen bei Vorlage der Sterbeurkunde beendet werden. ?

Rechtslage. Ohne Aufzeichnungen ist es für Erben schwer, die Kontrolle über die Daten des Verstorbenen zu bekommen. Zunächst müssen sie herausfinden, wo überhaupt Online-Konten, Mail-Postfächer und Mitgliedschaften bestehen und diese dann bei jedem Anbieter einzeln löschen oder über einen Zugriff verhandeln. Dabei könnten sich Mail- Anbieter auf das Telekommunikationsgeheimnis berufen und sich weigern, ungelesene Nachrichten herauszugeben, erklärt der IT-Rechtler Prof. Peter Bräutigam. Wie der Umgang mit den Daten Verstorbener im Einzelnen gehandhabt wird, legen die Anbieter meist selbst fest.

​Sicherheit. Das kann sich lohnen: Viele Nutzer lagern wichtige Daten wie Kontoinformationen im Mail-Postfach. Außerdem bieten auch viele Banken und Versicherungen ihre Dienste inzwischen ausschließlich im Internet an. Wissen die Erben nichts von Konten oder Verträgen dort, können Guthaben verloren gehen oder unnötige Rechnungen auflaufen.

Dienste. Viele Webseiten bieten Erben die Möglichkeit, die Kontrolle über die Daten eines Toten zu übernehmen. So löscht Facebook Nutzerkonten gegen Vorlage von Geburts- und Sterbeurkunde oder wandelt sie in eine Gedenkseite um, bei Google können Angehörige mit der Sterbeurkunde das Löschen eines Profils beantragen und Twitter schaltet Accounts gegen Vorlage eines Ausweises und der Sterbeurkunde ab.
Die Mail-Anbieter GMX, Web.de und T-Online löschen ein Postfach gegen Vorlage der Sterbeurkunde.
Einblick in die Mails gewähren dagegen nicht alle Anbieter. Zudem können Angehörige etwa vom Berliner Unternehmen Columba die digitalen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen ermitteln und auflösen lassen. Der Service ist ab ca. 50 Euro über kooperierende Bestattungsunternehmen zu buchen.