Was tun im Trauerfall?
Ist der Trauerfall eingetreten, befindet man sich meistens in einem emotionalen Ausnahmezustand. Hier ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und einige wichtige Schritte im Vorfeld einzuleiten.
- Verstirbt ein Mensch in der Wohnung, benachrichtigen Sie bitte zuerst einen Arzt.
- Hat der Arzt den Tod festgestellt, erreichen Sie uns Tag und Nacht unter Tel. 036071/ 80787.
- Bei Todesfällen in Krankenhäusern/ Pflegeheimen können Sie sich gleich mit uns in Verbindung setzen.
- Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen ins Haus, um die weiterführenden Maßnahmen zu besprechen.
Erforderliche Unterlagen für die Beurkundung
Gern übernehmen wir für Sie alle notwendigen Formalitäten zum Trauerfall.
Folgende Dokumente halten Sie bitte zur Beurkundung des Sterbefalls für uns bereit:
- Personalausweis der/ des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt festgestellt)
- Familienstammbuch mit Geburts- und Eheurkunde (bei Verheirateten)
- Sterbeurkunde (bei Verwitweten)
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
Für die Abmeldungen werden benötigt:
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Postrentenausweis bzw. Rentennummern
- GEZ- Teilnehmer- Nummer
- Versicherungspolicen (Vertragsnummern, Ansprechpartner, Anschriften)
Was Sie außerdem berücksichtigen sollten:
- Verbände, Vereine, (früheren) Arbeitgeber verständigen. Einige Gewerkschaften bzw. Betriebe bieten Unterstützung im Sterbefall.
- Kündigung von Versicherungen des/der Verstorbenen
- Wohnung ( Mietvertrag kündigen; Versorger (z.B. Telekom, Gas- Strom- und Wasserlieferanten) informieren
- Wohnungsauflösung
- Rundfunkgebühren und Abonnements abmelden
- Digitaler Nachlass ( War der/ die Verstorbene im Internet aktiv, ist hier noch viel zu beachten. Bitte sprechen Sie uns an.)